Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Verkehr gebracht werden.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verarbeitung von Stoffen, die in der Verpackung enthalten sind.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, sondern für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind.
ISO9001 und ISO13485, TS16949
CNR - Verkabelungsmaterial der Geräte
Extrudiertes PVC Isoliertes Einzelmaterial, 105 °C, 1000 V, Klasse I, Gruppe A, B oder AB, FT1 und/oder FT2
Extrudiertes PVC-Kabel mit nicht integraler Abdeckung mit Nennwert 105 °C, 1000 V, Klasse I, Klasse I/II, Gruppe A, B oder AB, FT1 und/oder FT2
Extrudiertes TPU-Kabel mit nicht integraler Jackette, mit 80 °C, 300 V, Klasse I, Klasse I/II, Gruppe A, B oder AB, FT1 und/oder FT2
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